Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der WAGNER GMBH, Ehrenkirchen

1. Allgemeines

Unsere Angebote sind freibleibend. Kostenvoranschläge unverbindlich. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag bindend, wenn von uns keine besondere, von uns schriftlich bestätigte Vereinbarung getroffen wird. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung auf andere übertragen werden. Mündliche Erklärungen von Vertretern oder Angestellten bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

2. Aufträge

Aufträge gelten als verbindlich, sobald diese schriftlich von uns bestätigt sind. Erfolgt die Lieferung ohne Bestätigung, so gilt der Lieferschein oder die Rechnung gleichzeitig als Auftragbestätigung. Für diese Lieferungen gelten unsere allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Lieferwerk. Sie beruhen auf Kalkulationen, die bei Abgabe des Angebotes bzw. bei Liefervertragsabschluss gültig sind. Erfahren diese bis zur Lieferung eine Änderung, müssen wir uns eine entsprechende Berichtigung, soweit dies gesetzlich zulässig ist, vorbehalten. Die Preise gelten ausschließlich Verpackung. Porto, Fracht, sonstige Versandspesen, Versicherungen und Zoll.

4. Lieferung

Wir bemühen uns mit angemessenem Einsatz, die vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten. Voraussetzung für die Annahme von Aufträgen nach Kundenbezeichnungen ist die Klarstellung aller Einzelheiten sowie die Bereitstellung aller Unterlagen zur Herstellung der bestellten Ware. Änderungen nach Auftragsannahme haben ein Ungültigwerden von Termin und Endpreis zur Folge. Ferner können unvorhergesehene Ereignisse, z. B. Betriebsstörungen aller Art, behördliche Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der Herstellung bei uns und unseren Unterlieferanten , eine angemessene Erhöhung der Lieferzeit zur Folge haben. Teillieferungen sind zulässig. Verspätete Lieferungen können – außer bei grober Fahrlässigkeit unsererseits – weder mit Vertragsstrafe noch mit Schadenersatzanspruch belegt werden. Verpackungsmittel werden kostengünstig berechnet und – wenn nicht besonders gezeichnet – nicht zurückgenommen. Leihweise überlassene Packmittel sind sofort zurückzugeben. Erfolgt keine Rückgabe binnen 7 Tage nach Lieferung, werden die Kosten für die Neubeschaffung in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Versandweg und Beförderungsart werden , sofern nicht anders vereinbart, von uns festgelegt. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Rechnung des Bestellers.

5. Mängelhaftung und Gewährleistung

Fehlerhafte Teile werden innerhalb der gesetzlichen Frist nach unser Wahl kostenlos instandgesetzt bzw. ausgetauscht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere eine Entschädigung für Folgekosten , Kosten des Ein- u. Ausbaus der gelieferten Teile oder Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, z.B. Produktionsausfall. Dem Käufer stehen Anfechtung oder Rücktrittsrechte nur zu, wenn unsere Nachbesserung fehlschlägt. Für Produkte, an denen der Besteller eigenmächtige Änderungen vorgenommen hat, wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Ersetzte oder ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Die beanstandeten Teile müssen fracht- bzw. portofrei eingeschickt werden. Wird die Beanstandung anerkannt, bestimmen wir die günstigste Versandart (innerhalb Deutschlands) für die instandgesetzten Teile und tragen die entsprechenden Kosten. Änderungen der Konstruktion oder Ausführung berechtigen nicht zu
einer Beanstandung.

6. Eigentumsvorbehalt

a)

Alle von uns gelieferten Waren gehen erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Käufers über. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Verarbeitung und Verbindung hergestellte Neuwaren. Der Käufer tritt uns insoweit seine Anwartschaftsrechte und Miteigentumsrechte ab und überträgt uns die entsprechenden Forderungen.

b)

Der Käufer kann die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern. Die hieraus gegenüber
seinen Kunden entstehenden Forderungen tritt er uns hiermit unwiderruflich ab. Der Käufer kann die Forderungen bis auf Widerruf einziehen. Widerrufen wir die Einzugsermächtigung, ist der Käufer verpflichtet, uns sämtliche Abnehmer unserer Vorbehaltensware unverzüglich zu benennen. Wir behalten uns in diesem Fall das Recht vor, die Bücher der Käufers einzusehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Wunsch Auskunft über den Verbleib der gelieferten Ware zu geben.

c)

Gerät der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten, sind wir aufgrund unseres Eigentumsvorbehaltes berechtigt, die von uns gelieferten Waren zurückzunehmen, auch wenn sie Bestandteil eines anderes Produktes geworden sind. Das Geltendmachen unseres Eigentumsrechts, insbesondere durch Rücknahme der Ware, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist verpflichtet , uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn uns gehörende Produkte entweder einzeln oder als Bestandteil eines Komplettproduktes oder die sich aus deren Weiterveräußerung ergebende Forderung gepfändet werden sollen.

7. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt mit 2% Skonto zu bezahlen oder innerhalb von 30 Tagen netto Kasse. Skonto wird nur dann gewährt, wenn keine älteren Zahlungsverpflichtungen bestehen. Reparaturrechungen sind sofort netto nach Erhalt zahlbar. Die Zahlung mit Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Wechsel oder Schecks werden unter Vorbehalt angenommen und gelten erst zum Zeitpunkt der Einlösung der Zahlung. Diskontspesen und Gebühren sind nach Aufgabe zu vergüten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir auch ohne vorherige Benachrichtigung berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Das Aufrechnen oder Zurückhalten von Zahlungen ist ausgeschlossen. Eine Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigen uns, die sofortige volle Bezahlung des Kaufpreises oder entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen.

8. Zeichnungen

Beschreibungen, Betriebsanleitungen und Prospektmaterial werden von uns im allgemeinen kostenlos gestellt. Entwürfe und Fertigungszeichnungen dürfen vom Empfänger ohne unserer schriftliche Zustimmung weder vervielfacht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu vollem Schadenersatz. Kommt es zu keinem Liefervertrag, so sind die von uns gestellten Unterlagen unaufgefordert zurückzugeben.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ehrenkirchen. Dieser Gerichtsstand gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten, auch bei Scheck oder Wechselklagen.